Standortdaten sind personenbezogene Daten

Nach DSGVO sind Standortdaten personenbezogene Daten, wenn sie einer Person zugeordnet werden können. Das bedeutet: Der Anbieter muss DSGVO-konform arbeiten — mit Einwilligung, Datensparsamkeit und Löschkonzept. Prüfe, ob der Anbieter eine Datenschutzerklärung hat, die diese Punkte klar regelt.

Serverstandort und Datenverarbeitung

Anbieter mit Servern in der EU unterliegen der DSGVO. Bei außereuropäischen Anbietern (z.B. China) gelten möglicherweise niedrigere Datenschutzstandards. Frage nach: Wo werden Daten gespeichert? Werden sie an Dritte weitergegeben? Wie lange werden Standortverläufe aufbewahrt?

Wann ist GPS-Tracking erlaubt?

Eigenes Eigentum (Auto, Fahrrad): Erlaubt. Eigene minderjährige Kinder: Erlaubt (elterliche Fürsorge). Eigene Haustiere: Erlaubt. Fremde Personen: Nur mit Einwilligung. Mitarbeiter: Nur mit Betriebsvereinbarung und unter strengen Auflagen. Fremde Fahrzeuge: In der Regel nicht erlaubt.

Tipps für datenschutzbewusste Nutzung

1. Wähle Anbieter mit EU-Serverstandort. 2. Aktiviere automatische Datenlöschung nach definierter Frist. 3. Nutze starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für die App. 4. Teile den App-Zugang nur mit vertrauenswürdigen Personen. 5. Informiere betroffene Personen transparent über das Tracking.