GPS-Tracking ist in Deutschland legal, wenn du eigene Gegenstände oder Haustiere trackst. Bei Personen wird es komplizierter: Kinder darfst du als Erziehungsberechtigter tracken, den Partner oder Ehepartner ohne Einverständnis dagegen nicht — das ist strafbar nach § 238 StGB (Nachstellung). Für Arbeitnehmer gelten strenge arbeitsrechtliche Regeln. Fremde Fahrzeuge heimlich zu tracken ist immer illegal.
Eigene Gegenstände tracken: Immer erlaubt
Dein Auto, dein Wohnmobil, dein Fahrrad, dein Koffer — wenn du Eigentümer eines Gegenstands bist, darfst du ihn jederzeit mit einem GPS-Tracker ausstatten. Dafür brauchst du keine Genehmigung und keine Einwilligung anderer Personen. Das ergibt sich aus deinem Eigentumsrecht (§ 903 BGB): Du darfst mit deinen Sachen verfahren, wie du möchtest, solange du dabei nicht gegen andere Gesetze verstößt.
Eine Einschränkung gibt es: Wenn andere Personen dein Fahrzeug regelmäßig nutzen (z. B. dein Partner fährt dein Auto), trackst du indirekt auch deren Bewegungen. Hier greift das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In der Praxis bedeutet das: Informiere alle regelmäßigen Nutzer darüber, dass ein Tracker verbaut ist. Heimliches Tracking einer Person über dein eigenes Fahrzeug ist rechtlich problematisch.
Kinder tracken: Elternrecht mit Grenzen
Als Erziehungsberechtigter darfst du dein minderjähriges Kind mit einem GPS-Tracker ausstatten. Das fällt unter die elterliche Fürsorge (§ 1626 BGB). Die Bundesnetzagentur hat 2017 zwar GPS-Kinderuhren mit versteckter Abhörfunktion verboten — das Verbot betrifft aber ausschließlich Geräte mit heimlicher Raumüberwachung (Mikrofonaktivierung ohne Wissen des Kindes), nicht das GPS-Tracking selbst.
Mit zunehmendem Alter wächst das Recht des Kindes auf Privatsphäre. Bei Kindern unter 10 Jahren wird das Tracking von Gerichten in der Regel als angemessene Fürsorgemaßnahme betrachtet. Ab 12–14 Jahren sollten Kinder einbezogen werden und dem Tracking zustimmen. Bei Teenagern ab 16 Jahren empfehlen Juristen, das Tracking nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung zu nutzen — sonst kann es das Vertrauensverhältnis dauerhaft beschädigen.
Die Empfehlung: Sprich offen mit deinem Kind über den Tracker. Erkläre, warum du ihn nutzen möchtest, und respektiere Widerspruch bei älteren Kindern. Ein Tracker, der heimlich im Schulranzen steckt, untergräbt das Vertrauen — und das wiegt schwerer als die technische Sicherheit.
Partner oder Ehepartner: Ohne Einverständnis strafbar
Hier ist die Rechtslage eindeutig: Du darfst deinen Partner oder Ehepartner nicht ohne dessen Wissen per GPS tracken. Auch nicht bei Verdacht auf Untreue, auch nicht „nur zur Sicherheit", auch nicht aus Sorge. Heimliches GPS-Tracking einer Person ohne deren Einverständnis erfüllt den Straftatbestand der Nachstellung nach § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB — umgangssprachlich „Stalking".
Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen (etwa über längere Zeit) auch mehr. Es gibt kein „Ehe-Privileg" — die Ehe ändert nichts an der Strafbarkeit. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen das, unter anderem das AG Mannheim (2019) und das LG Lübeck (2022).
Was erlaubt ist: Wenn beide Partner offen vereinbaren, ihre Standorte zu teilen (z. B. über Google Maps Standortfreigabe oder eine Familien-App), ist das völlig legal. Entscheidend ist die informierte Einwilligung — freiwillig, ohne Druck, jederzeit widerrufbar.
Arbeitnehmer: Strenge arbeitsrechtliche Regeln
GPS-Tracking von Mitarbeitern ist in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Die DSGVO (Art. 6 Abs. 1) verlangt eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung — bei Mitarbeiter-Tracking kommen nur zwei infrage: eine freiwillige Einwilligung des Mitarbeiters oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
Erlaubt ist Tracking zur Einsatzplanung von Flotten (Logistik, Lieferdienste, Außendienst) — wenn die Mitarbeiter informiert sind, das Tracking nur während der Arbeitszeit erfolgt und es eine verhältnismäßige Dauer hat. Verboten ist permanente Überwachung, Tracking in Pausen, Tracking nach Feierabend und Tracking als Leistungskontrolle ohne konkreten betrieblichen Anlass.
Gibt es keinen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber jeden betroffenen Mitarbeiter individuell informieren und eine datenschutzkonforme Einwilligung einholen. Die Einwilligung muss freiwillig sein — bei einem Machtverhältnis wie dem Arbeitsvertrag bezweifeln Datenschutzbehörden regelmäßig die Freiwilligkeit.
Haustiere: Deine Tiere, dein Tracking
Haustiere gelten in Deutschland rechtlich als Sachen (§ 90a BGB), auch wenn sie einen besonderen Schutzstatus genießen. Als Halter darfst du dein Tier mit einem GPS-Tracker ausstatten — ohne Einschränkungen. Das gilt für Hunde, Katzen, Pferde und jedes andere Haustier.
Eine ethische Anmerkung: Achte darauf, dass der Tracker das Tier nicht belastet. Bei sehr kleinen Tieren (Katzen unter 3 kg, kleine Hunderassen) sollte das Gewicht des Trackers im Verhältnis zum Körpergewicht stehen. Die Bundestierärztekammer empfiehlt maximal 5–8 % des Körpergewichts für am Tier getragene Geräte.
Fremde Fahrzeuge: Immer illegal
Einen GPS-Tracker an einem fremden Fahrzeug zu befestigen, ist in Deutschland illegal — egal aus welchem Grund. Es handelt sich um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und kann als Nachstellung (§ 238 StGB) gewertet werden. Auch Privatdetektive dürfen keine GPS-Tracker an Fahrzeugen von Zielpersonen anbringen — das hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13) ausdrücklich festgestellt.
Ausnahmen gibt es nur für Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) mit richterlichem Beschluss nach § 100h StPO. Private Personen, Unternehmen und Detekteien haben diese Befugnis nicht.
Konsequenzen bei illegalem Tracking
Wer eine Person ohne deren Wissen per GPS trackt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 238 StGB). Bei gewerbsmäßigem Tracking oder wiederholter Tat erhöht sich das Strafmaß. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche: Schmerzensgeld, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz.
Bei DSGVO-Verstößen (z. B. illegales Arbeitnehmer-Tracking) kann die zuständige Datenschutzbehörde Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes verhängen — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die Regel ist einfach: Eigene Sachen — ja. Eigene Kinder — ja, mit Augenmaß. Andere Menschen — nur mit deren informierter, freiwilliger Einwilligung. Alles andere ist strafbar.
